Wohin mit dem Grünschnitt?

Das Ablagern von Grünschnitt, Rasenmahd, Dung, Gehölzschnitt oder anderen organischen Abfällen in der Gemarkung nicht zulässig. An verschiedenen Stellen des Ortsrands sind bedauerlicherweise größere Mengen dieser organischen Abfälle zu finden, bevorzugt an Wegesrändern, in Gräben und in Hecken.
Liebe Verursacher: Grünschnitt ist beim Wertstoffhof abzugeben oder auf eigenem Grund zu kompostieren – sofern erlaubt. Hilfreich ist hierbei auch der Ratgeber der Kreisverwaltung. Letztlich ist jede anderweitige “Entsorgung” von Grünschitt und dergleichen illegal und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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