Friedhof Waldlaubersheim

Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und des Friedens

Sehr geehrte Angehörige,

der Verlust eines Angehörigen ist immer eine sehr traurige und zutiefst emotionale Angelegenheit. Wir möchten Ihnen zumindest den „formalen“ Umgang mit einer Bestattung ein wenig erleichtern und haben folgenden Leitfaden für Sie vorbereitet. Im Falle des Ablebens besprechen Sie sich mit Ihrem Bestatter, der viele Dinge für Sie regeln kann und wird.

Information: Bitte informieren Sie die Ortsgemeinde zeitnah über den Sterbefall, da seitens der Gemeinde organisatorische Maßnahmen zu ergreifen sind.
Rufen Sie bitte einfach den Bürgermeister (Herr Strauß, Tel. 0171 – 838854)
oder den Gemeindearbeiter (Herr Gillmeister, Tel. 0171 – 2643175) an.

Bestattungszeitpunkt: Stimmen Sie den Tag der Bestattung unbedingt mit der Gemeinde (s. o.) ab. Bestattungen sind nur montags bis freitags möglich, nicht jedoch an Feiertagen. Üblicher Beerdigungszeitpunkt ist 14.00 Uhr.

Grabwahl: Sie können in Waldlaubersheim wählen zwischen Doppelgräbern, Einzelgräbern, Urnengräbern, Urnenwandbestattung und Rasengrab. Sofern bereits ein Doppelgrab besteht, z. B. weil ein anderer Angehöriger auf diese Weise bestattet wurde, so kann dieses natürlich genutzt werden. Anonyme Bestattungen sind nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, Einzelgräber mit mehr als einem Verstorbenen oder Doppelgräber mit mehr als zwei Verstorbenen zu belegen (gilt analog für alle anderen Grabstätten).
Bei Bestattungen in der Urnenwand wird seitens der Gemeinde eine Verschlussplatte zum Zwecke der Gravur übergeben, ebenso erhalten Sie oder der Bestatter ein Muster der genehmigten Schriftarten. Die Belegung der Urnenwand findet in fester Reihenfolge statt.
Bei Rasenbestattungen ist zeitnah eine kleine Grabplatte aufzulegen, Blumenschmuck oder ähnliches ist (außer am Bestattungstag) nicht möglich.
Im Hinblick auf die Lage der Grabstellen ist leider keine Wahlmöglichkeit gegeben, die Grabstätten werden der Reihe nach belegt.

Es ist nicht möglich, Gräber oder Grabstellen selbst herzustellen oder zu verfüllen. Alle Arbeiten erfolgen durch eine Fremdfirma oder die Gemeinde selbst. In Eigenleistung kann vor dem Ausheben das Abräumen von Schmuck, Bewuchs, usw. eines Doppelgrabs erfolgen, wenn der zweite Verstorbene beigelegt werden soll.

Die Ruhezeit beträgt in Waldlaubersheim 30 Jahre, für Grabstätten vor 1985 40 Jahre.

Bezüglich der Bepflanzung, der Auswahl des Grabsteines, der Umrandung usw. beachten Sie bitte die Friedhofssatzung (siehe unten). Dort sind auch wichtige Hinweise zur Grabpflege und Instandhaltung enthalten. Die erwähnenswertesten Punkte sind u. a.:

– Maximale Höhe der Grabmale (150 cm).
– Maximale Höhe von Sträuchern, Bewuchs, usw. (100 cm).
– Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten.
– Regelmäßige Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen.
– Reinigungspflicht der Angehörigen nicht nur auf dem Grab, sondern auch im direkten Umfeld (Wege um die Umfassung).
– Kein Einsatz von Spritzmitteln.
– Allgemeine Verkehrssicherungspflicht.

Bei allen Fragen wenden Sie sich jederzeit an die oben benannten Personen.

Ihre Ortsgemeinde Waldlaubersheim